Allgemeine CleanCard-Bedingungen

  • Dieser Vertrag kommt zwischen Ihnen als Kunde der Textilreinigung und der Stichweh Textilpflege GmbH zustande. Für künftige Reinigungsaufträge zahlen Sie einen Jahresgrundpreis von 25 € (Stand 01.05.10). Als Nachweis erhalten Sie die CLEANCARD. Der Jahresgrundpreis wird nach einer Probezeit von 2 Monaten von Ihrem Konto abgebucht, es sei denn, Sie senden uns die Karte bis zum Ablauf des zweiten vollen Kalendermonats seit Ausstellung zurück. Der CLEANCARD-Grundpreis von 25 € gilt für das erste Jahr seit Abbuchung der ersten Grundgebühr. Die Gültigkeit wird in den Folgejahren automatisch um ein Jahr verlängert. Sie können Ihre CLEANCARD jederzeit kündigen, die anteilige Jahresgrundgebühr kann nicht erstattet werden.
  • Die Bezahlung der Reinigungsaufträge erfolgt bei Auftragserteilung nach Ihrer Wahl bar oder bargeldlos auf Basis der CLEANCARD-Preisliste, deren Preise um 20% unter den Preisen liegen, die Sie ohne Grundpreis zahlen würden. Ist ein Sonderangebotspreis ausnahmsweise niedriger als der CLEANCARD-Preis, gilt der Sonderangebotspreis. Die besondere CLEANCARD-Preisliste gilt ausschließlich für Textilreinigungsdienstleistungen. Die Zahlung des Jahresgrundpreises von 25 € (Stand 01.05.10) erfolgt ausnahmslos über das Lastschrifteinzugsverfahren. Die Erteilung der Einzugsermächtigung ist somit Voraussetzung für die Ausstellung der CLEANCARD. Die Abbuchung erfolgt einmal monatlich zu Beginn des Folgemonats.
  • Wenn vereinbart, erhalten Sie eine monatliche Abrechnung mit ausgewiesener Umsatzsteuer, auf der die einzelnen Aufträge, gegebenenfalls differenziert nach Bearbeitungsbetrieb sowie Grundgebühr und Reinigungsgebühr für die Monatsrechnung aufgeführt sind. Der Lastschrifteinzug – wenn nicht bar gezahlt wurde – erfolgt durch die Stichweh Textilpflege GmbH oder einem von ihr beauftragten Dienstleister im Namen und auf Rechnung des bearbeitenden Betriebes. Grundpreis und gegebenenfalls Reinigungsgebühr für die Monatsrechnung wird von der Stichweh Textilpflege GmbH in eigenem Namen berechnet.
  • Die CLEANCARD muss bei Abgabe der Reinigungsgarderobe vorgelegt werden. Bei Aufträgen, deren Preise erst nach Wiegen/Messen festgelegt werden oder für die im Nachhinein kassiert wird, ist die CLEANCARD auch bei Abholung vorzulegen.
  • Die CLEANCARD ist nicht übertragbar. Ihre CLEANCARD-Reinigung ist gehalten, bei der Auftragserteilung die Übereinstimmung der Unterschrift auf der CLEANCARD mit der auf dem Abbuchungsauftrag zu vergleichen.
  • Zahlung und Abrechnung im CLEANCARD-System erfolgt in allen CLEANCARD- Reinigungen. In einigen Annahmestellen und Lizenzbetrieben ist aus technischen Gründen nur Barzahlung möglich.
  • Der Kunde ist verpflichtet, bei Inanspruchnahme der Karte für entsprechende Deckung seines Bankkontos zu sorgen. Im Falle der Nichteinlösung von Lastschrifteinzügen wird die Karte vorläufig gesperrt und unter Hinzurechnung der Gebühr für die Rücklastschrift der Rechnungsbetrag nach zwei Wochen erneut eingezogen. Bei erneuter Nichteinlösung wird der CLEANCARD-Vertrag fristlos gekündigt und die Karte endgültig gesperrt. Die Verpflichtung zur Zahlung der nicht ausgeglichenen Bearbeitungspreise bleibt hiervon unberührt.
  • Bei Verlust der Karte ist die CLEANCARD-Zentrale (Tel. +49 511 21 31 130) sofort zu informieren, um einen Missbrauch durch Dritte auszuschließen. Für Schäden durch nicht rechtzeitige Verlustmeldung wird nicht gehaftet. Die Sperrung der Karte erfolgt unentgeltlich. Wird die Ausstellung einer neuen Karte gewünscht, wird ein Kostenbeitrag von 5 € (Stand 01.05.10) berechnet. Der Antrag auf Neuausstellung der Karte ist gleichzeitig formloser Auftrag zum Einzug dieses Betrages im Lastschriftverfahren vom angegebenen Konto.
  • Die mitgeteilten Daten werden ausschließlich für interne Zwecke gespeichert.
  • Als CLEANCARD-Kunde werden Sie exclusiv über aktuelle Angebote und neue Dienstleistungen informiert.